Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) FotoLoft-Halle/S

1. ALLGEMEINES

a)  Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden Mietbedingungen genannt) gelten für alle vom FotoLoft-Halle/S. durchgeführten Aufträge, Angebote,Leistungen und insbesondere jedwede Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenden Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen.

b)  Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios durch den Mieter.

c)  Vertragliche Abrede zwischen den Parteien, die Bestimmungen der allgemeinen Mietbedingungen inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des FotoLoft-Halle/S.

d)  Die Mietbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne Einbeziehung aller zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen des FotoLoft-Halle/S..

2. MIETE

a)  Die vereinbarte Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

b)  Die Benutzung von Licht-, sowie fotografischem Equipment stehen kostenlos zur Verfügung.

c) Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein vom FotoLoft-Halle/S. nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Eine längere Nutzung als die 10 Stunden Tagesmiete wird als Überstunden nachkalkuliert. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.

d)  Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin bleiben diese kostenlos – bei Stornierung 3 Tage vor dem Termin werden 50%, bei 2 Tage bis vor dem Termin 100% der Mietgebühr fällig. Sollte mit Absage ein Ausweichtermin innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und im voraus bezahlt werden, entfällt die Stornogebühr. Sollte der Ausweichtermin auch nicht eingehalten werden, wird dieser mit weiteren 100% berechnet!

e)  Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten. Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.

3. PREISE

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer und inklusive der Nutzung des Inventars wie bei den Preisen angegeben.
Als kommerziell gilt die Nutzung durch Berufsfotografen zur Abwicklung von Auftragsarbeiten, Workshops, Seminare, und die Vermietung an Werbeagenturen. Wird das Studio nicht gemäß den Mietvertrag (z.B. Privattarif bei kommerzieller Nutzung) verwendet, wird der Differenzbetrag zur kommerziellen Nutzung nach verrechnet.
Bei der kommerziellen Nutzung ist die Angabe der Art der Aufnahmen und die Anzahl der Personen anzugeben.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a) Die Miete ist bei Buchung online zu entrichten.

b) Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform..                   

5. NUTZUNG

a)  Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und-dachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.

b)  Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (zB brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- oder Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.

c)  Das FotoLoft-Halle/S. ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des FotoLoft-Halle/S. nicht mehr vereinbar sind.

d) Übermäßige Lärmentwicklung und laute Musik sind zu unterlassen.

e) Der übermäßige Konsum von Alkohol ist verboten. 

f) Im Studio sowie im gesamten Gebäude besteht absolutes Rauchverbot.

6. ZUSTAND DER RÄUME

a)  Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Beanstandungen müssen im Vorfeld formuliert werden. Bei Mietende muss das Studio in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür notwendige Zeit ist in der Mietzeit vom Mieter zu berücksichtigen.

b)  Sollte sich das Studio nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung befinden, behält sich das              FotoLoft-Halle/S.vor, die Reinigung der Räume zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten (Mietausfall) dem Mieter in Rechnung zu stellen.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

a)  Alle vom FotoLoft-Halle/S. vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des FotoLoft-Halle/S..

b)  Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht gestattet.

8. HAFTUNG

a)  Für die vom Mieter in das FotoLoft-Halle/S. eingebrachten Gegenstände oder Equipment (Garderobe, Requisiten, Technische Geräte) übernimmt der Viermieter keine Haftung.

b)  Der Mieter haftet gegenüber dem FotoLoft-Halle/S. und seinen Eigentümern für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an der Einrichtung sowie allen Geräten, Equipment, Requisiten. Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter oder Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Für Personen und Folgeschäden, sowie der daraus entstehenden Folgekosten (zB Mietausfall). Der Mieter stellt dem Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder andere Defekte an Geräten oder der Raumeinrichtung sind unverzüglich zu melden.

c)  Das FotoLoft-Halle/S. und deren Eigentümer haften für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen

Stand 11.8.2023

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